SK-CMS by Webdesign SchwarzerKater.at - Artikel ID: 9 (Letzte Änderung: 10.03.2010 14:52:42)

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Erfahrene und speziell geschulte Mediatoren, die in der nachstehenden Liste genannt sind, erfüllen folgende Kriterien:

  • Eintragung in die Mediatorenliste des Justizministeriums. 
  • Erfahrung im Bereich Wirtschaft, wie z.B. Unternehmensleitung,Unternehmensberatung, Wirtschaftstraining, Wirtschaftsmediation. Die Beurteilung der diesbezüglichen Qualifikation ist in Kärnten nachzuweisen durch eine aufrechte Kammermitgliedschaft, in den anderen Bundesländern liegt sie beim Landes-Lehrlingssprecher.
  • Erfahrung mit der Zielgruppe Lehrlinge/Jugendliche. Nachgewiesen durch eine entsprechende Weiterbildung im Ausmaß von 4 Unterrichtseinheiten (UE). 
  • Arbeitsrechtliches Wissen, insbesondere Berufsausbildungsgesetz (BAG). Nachgewiesen durch eine entsprechende Weiterbildung im Ausmaß von 4 UE oder Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung der Landes-Lehrlingsstelle. 
  • Jährliche Teilnahme an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 4 UE (anrechenbar als Fortbildung für das BMJ) oder an einer Intervision zum Thema Lehrlingsmediation in der Bundeslandgruppe.
  • Über die Aufnahme entscheidet in Kärnten der Beirat für Lehrlingsmediation, in den anderen Bundesländern der/die SprecherIn der Landesgruppe für Lehrlingsmediation.