SK-CMS by Webdesign SchwarzerKater.at - Artikel ID: 86 (Letzte Änderung: 11.12.2009 12:55:48)

Die in der Kärntner Gruppe genannten Mediatorinnen und Mediatoren sind den nachfolgenden Richtlinien verpflichtet:

 

  1. Mediation ist ein offenes und von den Konfliktparteien selbst bestimmtes Verfahren zur Verhandlung und Beilegung von Interessens- und Beziehungskonflikten.
  1. Alle Parteien nehmen freiwillig am Verfahren teil, sind gleichberechtigt und eigenverantwortlich.
  1. Der/die MediatorIn agiert darin unabhängig, allparteilich und wertneutral, sowie ergebnisneutral.
  1. Der/die MediatorIn trägt die Verantwortung für die Rahmenbedingungen und den Prozessverlauf.
  1. Die MediandInnen tragen gemäß dem Autonomieprinzip die Verantwortung für Inhalte und Ergebnis der Mediation.
  1. Lehrlingsmediation im speziellen kann mit Fortsetzung des Dienstverhältnisses, einseitiger oder einvernehmlicher Kündigung, sowie einer Kombination der Varianten in zeitlicher Abfolge enden.
  1. Im Vorgespräch einer Lehrlingsmediation soll mit beiden Konfliktparteien (im Falle der Unmündigkeit des Lehrlings im Beisein ihrer gesetzlichen Vertreter), jeweils oder gemeinsam geklärt werden, ob die obig genannten Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere
    1. die (freiwillige) Teilnahme am Verfahren seitens des Lehrlings
    1. die Offenheit gegenüber dem möglichen Ergebnis der Mediation seitens des Lehrlingsverantwortlichen (siehe Punkt 6)
    1. die Gleichberechtigung aller Konfliktparteien vor allem hinsichtlich der Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog
  1. Bei Nichterfüllen der letztgenannten Kriterien behält sich der/die MediatorIn vor, das Mediationsverfahren nicht einzuleiten.
  1. Eine Nichtbereitschaft seitens der MediandInnen zum klärenden Dialog während des Verfahrens kann auch zum Abbruch der Mediation und zur Redelegation an die zuständige Behörde z.B. als Schlichtungsstelle führen.
  1. Da in einem Vorverfahren (Prämediation) die Voraussetzungen zur Teilnahme geprüft werden, sollte das Verfahren mindestens zwei getrennte Einheiten umfassen.
  1. Um den oben genannten Sorgfaltspflichten bestmöglich nachzukommen arbeiten wir in der Regel im 2-er Team.

 


 
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